Die BAFA-Förderung entlastet Hausbesitzer und Bauherren, die beim Heizen auf erneuerbare Energien setzen. Als Folge des Klimapakets der Bundesregierung wurde die staatliche Unterstützung für umweltfreundliche Heizanlagen umstrukturiert und verbessert. Erfahren Sie hier von unserem Spezialisten für Baufinanzierung Michael Bauer, wie Sie davon profitieren.
BAFA-Förderung – Heizen mit erneuerbarer Energie
Alte Heizungen sind schlecht für das Klima. Aber bisher sind wir in Deutschland noch weit entfernt von klimafreundlichen Anlagen. Das Durchschnittsalter der Heizungen liegt bei 17 Jahren und etwa jedes vierte Wohngebäude wird immer noch mit Öl beheizt. Das ergab die Studie „Wie heizt Deutschland 2019?“ des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Um den Einbau umweltfreundlicher Heizanlagen voranzutreiben, hat der Staat daher beschlossen, die BAFA-Förderung (BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) neu aufzustellen. Mit den Förderbedingungen beteiligt sich der Staat an bis zu 45 Prozent der Kosten, wenn Sie Ihre alte Ölheizung auswechseln. So sollen Hausbesitzer entlastet werden, wenn sie sich für klimafreundliche Alternativen wie eine Solarthermieanlage auf dem Dach oder eine Pelletheizung im Keller entscheiden. Was sich sonst noch bei der Förderung von Heizungen geändert hat, erfahren Sie hier.
Förderung neuer Heizungen: die Austauschprämie
Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall
Mit der Austauschprämie der BAFA-Förderung soll möglichst vielen Hausbesitzern der Umstieg auf klimafreundlichere Heizanlagen leichter gemacht werden. Das bedeutet konkret: Wenn Sie Ihre Ölheizung gegen eine ressourcenschonende Heizanlage austauschen, unterstützt Sie das BAFA mit zusätzlichen zehn Prozent, die zu dem Förderanteil hinzukommen.
Sind Sie aber gemäß der Energieeinsparverordnung zu einem Austausch verpflichtet, da Ihre Ölheizung älter als 30 Jahre alt ist, können Sie nicht mehr von der BAFA-Förderung profitieren.
Denken Sie bei Ihrer Immobilie langfristig. Der Klimawandel wird dazu führen, dass die gesetzlichen Bestimmungen weiter verschärft werden. Ab 2026 ist der Einbau von reinen Ölheizungen nur noch erlaubt, wenn es keine Alternative gibt. Der Umstieg auf erneuerbare Energien als Heizquelle rechnet sich außerdem nach einigen Jahren. Denn Sie können dadurch, je nach Effizienz der Anlage, einen großen Teil der Heizkosten einsparen und steigern gleichzeitig den Wert Ihres Hauses.
BAFA-Förderung von Gas
Während die oben genannten Fördermöglichkeiten sowohl für Neubauten wie auch für ältere Immobilien gelten, unterstützt das BAFA im Rahmen der Sanierung der Heizungsanlage auch den Einbau von:
- Gasbrennwertheizungen, die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie gewinnen. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.
- Gas-Hybridheizungen, die eine neue Gasheizung mit einer erneuerbaren Energiequelle kombinieren. Der alternative Wärmeerzeuger muss dabei mindestens 25 % der Heizlast tragen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Im Gegensatz zu Neubauten gilt die Förderung von Heizungen bei Bestandsgebäuden auch für Heizanlagen, die neben erneuerbaren Energien Gas nutzen. Ölheizungen werden in keinem Fall mehr gefördert.
Sie haben noch Fragen?
Sie haben noch Fragen rund um die Fördermöglichkeiten von Heizungsanlagen und deren Finanzierung? Dann sprechen Sie doch einfach mit unserem Spezialisten. Erreichen können Sie Michael Bauer in unserer Geschäftsstelle in Wörth oder unter 09482 941728 bzw. michael.bauer@rbfalkenstein-woerth.de. Er freut sich auf Sie!