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In fünf Schritten zur Austauschprämie: Ölheizung ausbauen und Extra-Zuschuss sichern

Engagement

Raus mit der alten Ölheizung! Wer auf eine neue, klimaschonende Heizung umsteigt, bekommt dank der neuen Austauschprämie bis zu 45 Prozent der Kosten erstattet. Hausbesitzern locken neben dem Zuschuss niedrigere Verbrauchskosten und ein geringerer CO2-Ausstoß. Wie Immobilienbesitzer an die Förderung gelangen, hat unser Experte Michael Bauer für Sie zusammengefasst.

Die so genannte Austauschprämie vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die „Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude“ (BEG). Eigentümer erhalten einen Zuschuss zur Investitionssumme. Je klimafreundlicher die Heizung, desto höher der Prozentsatz: So werden bis zu 45 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe erstattet, wenn sie eine Ölheizung ersetzt. Zur Investitionssumme zählen Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkosten, die für die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar notwendig sind.

1. Neue Heizung wählen: Am besten mit Energieberater

Welche Heizung sich am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem der Nutzung. Aber auch Lage und Anbindung der Immobilie müssen berücksichtigt werden, etwa beim Einsatz von Solarthermie oder dem Anschluss einer Wärmepumpe. Wer sich über Vorteile und Nachteile der Heizungsarten nicht genau im Klaren ist, sollte sich immer Rat beim Energieberater oder Heizungsbauer holen. 

Tipp: Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung sind förderfähig, wenn sie direkt mit der Heizungsanlage zusammenhängen.

2. Kosten kalkulieren: So viel Prozent sind drin

Den höchsten Zuschuss erhält, wer seine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt. Die höchste Fördersumme gibt es für neue Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, zum Beispiel eine Biomasseanlage wie Holzpellets-Heizungen oder Wärmepumpen. Die förderfähigen Investitionskosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt. Achtung: Es gibt keinen Zuschuss, wenn die alte Heizung bereits der Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung unterliegt, beispielsweise wenn der Heizkessel mehr als 30 Jahre alt ist.

3. Prüfen: Förderprogramm oder Sonderabschreibung?

Wer seine Heizung tauscht, kann alternativ von einer steuerlichen Förderung profitieren. 20 Prozent der Ausgaben für Einzelmaßnahmen können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 Euro. Das kann sich besonders lohnen, wenn nicht nur die Heizung erneuert wird, sondern weitere energetische Maßnahmen geplant sind, etwa die Dämmung des Dachs. Wohneigentümer haben jetzt die Wahl. Entweder sie entscheiden sich für den Investitionszuschuss oder die steuerliche Förderung. Was sich mehr auszahlt, hängt vom Umfang der Maßnahmen sowie von Einkommen und Steuerklasse ab.

4. Antrag stellen: Vor Beginn der Sanierung

Auf der Internetseite des BAFA können Immobilienbesitzer ihren Antrag selbst stellen oder den beauftragten Heizungsbauer dazu bevollmächtigen. Wichtig: Für den Antrag müssen Kostenvoranschläge für alle Leistungen vorliegen, die gefördert werden sollen. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Basis für die maximale Fördersumme. Sie kann später nicht nach oben korrigiert werden. Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Planungsarbeiten dürfen vorher starten.

5. Heizanlage austauschen: Innerhalb von neun Monaten

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Dann hat er neun Monate Zeit, die Heizung in Betrieb zu nehmen. Spätestens einen Monat nach Ablauf dieses Zeitraums, also nach zehn Monaten, muss der Förderberechtigte einen Verwendungsnachweis einreichen. Anschließend erhält er den Zuschuss – und hat dem Klima etwas Gutes getan.

Beratung ist wichtig!

Alle Fragen rund um den Heizungstausch und die optimale Finanzierung Ihrer Maßnahme beantwortet Ihnen unser Experte für Baufinanzierungen Michael Bauer. Sie erreichen Ihn in unserer Geschäftsstelle in Wörth, per Telefon 09482 941728 oder über email michael.bauer@rbfalkenstein-woerth.de. Er freut sich auf Sie!

Quellen: Bausparkasse Schwäbisch Hall